LEISTUNGEN
professionelle Zahnreinigung
100% Kostenübernahme OHNE Wartezeit! Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet.
Zahnfüllungen
100% Kostenübernahme für hochwertige Zahnfüllungen inkl. Inlays! Ohne Begrenzung der Anzahl an Zahnfüllungen.
Zahnschienen
100% Kostenübernahme für Aufbissbehelfe und Schienen (z.B. Knirscher- und DROS-Schiene). Nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.
Schmerztherapie
100% Kostenübernahme für schmerz- und angstlindernde Maßnahmen z.B. Akupunktur, Lachgas und Hypnose
Parodontose
100% Kostenübernahme für Parodontosebehandlungen. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.
Wurzelbehandlung
100% Kostenübernahme für Wurzelbehandlung. Auch Kosten, die über den Kassenanteil hinausgehen.
Beginn zum Monatsersten
Ihr Vertrag startet zum 1. des Folgemonats. Alle vor Vertragsabschluss noch nicht angeraten oder medizinisch bereits notwendigen Behandlungen sind versichert. Ausnahme stellt die prof. Zahnreinigung dar, hier darf ein bereits vereinbarter Termin, der nach Versicherungsbeginn liegt, wahrgenommen werden.
Bestpreis-Garantie
Bei uns erhalten Sie garantiert den besten Preis. Nirgendwo günstiger, ansonsten erstatten wir Ihnen das Geld zurück.
Zahnvorsorge Premium
Tarifs
Beitrag
Alle Kosten für prof. Zahnreinigungen werden zu 100% übernommen. Ganz egal wie oft Sie Zahnreinigungen in Anspruch nehmen.
ONLINE ABSCHLIESSEN
Der Tarif kann ganz bequem OHNE GESUNDHEITSFRAGEN direkt online abgeschlossen werden.
MEIN GEWINN
Ihre Zähne bleiben gesund, und Sie machen dabei sogar noch Gewinn.
Beispielrechnung
LEISTUNGSÜBERSICHT
Volle Transparenz OHNE Wenn und Aber!
Zahnreinigung
- KEINE Wartezeit!
- Selbst Patienten mit mehr als 4 Terminen pro Jahr bekommen alle Kosten erstattet
- keine Bindung an bestimmte Zahnarztpraxen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Zahnfüllungen
- Erstattung bei hochwertigen Kunststoff- und Kompositfüllungen
- Erstattung auch bei Inlays, Onlays und Overlays
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Zahnschienen
- KEINE Wartezeit!
- Kostenübernahme bei Aufbissbehelfe und Schienen
- z.B. Knirscher- und DROS-Schienen
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
Parodontitis
- KEINE Wartezeit!
- Kostenübernahme bei Parodontitis- und auch bei Wurzelbehandlung
- bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 3,5 fach)
- Limit in 1. Kalenderjahr: 250€
- Limit in 2. Kalenderjahr: 500€
- Limit in 3. Kalenderjahr: 750€
- Limit ab den 4. Kalenderjahr ohne Limit
Das Budget ist nur für das laufende Jahr verfügbar und wird nicht ins Folgejahr übertragen!
FAQs
Häufig gestellte Fragen
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keyboard_arrow_down 1. Wie funktioniert das Sofortschutz-Versprechen?Unser Versprechen: ALLE Leistungen stehen Ihnen immer sofort ab dem 1. Tag Ihrer Versicherung zur Verfügung. „Heute abschließen und schon zum Beginn des neuen Monats zum Zahnarzt“. So werden Ihnen direkt Kosten der Zahnreinigung zu 100% im tariflichen Umfang erstattet. Dies gilt ab dann natürlich auch für alle zukünftigen Zahnreinigungen.
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keyboard_arrow_down 2. Gibt es eine Wartezeit zu beachten?Nein! Alle versicherten Leistungen stehen Ihnen direkt ab dem Erhalt Ihres Versicherungsscheins zum gewünschten Versicherungsbeginn zur Verfügung. Unsere Sofortschutz-Garantie für Sie.
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keyboard_arrow_down 3. Wie oft kann die professionelle Zahnreinigung pro Jahr in Anspruch genommen werden?Der Tarif kennt hier KEINE Limitierung! Weder in Anzahl der Behandlungen noch in der Höhe der Kosten je Behandlung. Bei medizinischer Notwendigkeit können Sie also problemlos z.B. 4x jährlich die professionelle Zahnreinigung wahrnehmen. Ihnen werden immer 100% der Kosten erstattet. Die Abrechnung Ihrer Zahnarztpraxis nach Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird Ihnen sogar bis zu den Höchstsätzen komplett erstattet.
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keyboard_arrow_down 4. Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?
Versichert sind je nach vereinbarten Tarif medizinisch notwendige zahnerhaltende Maßnahmen, die nach Vertragsschluss erstmals angeraten und durchgeführt werden.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Dritter werden angerechnet.
Sie erhalten aus dem Tarif bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten für:-
- prof. Zahnreinigungen
- Prothesenreinigungen
- Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
- Inlays, Onlays und Overlays
- Zahnschienen
- Wurzelbehandungen
- Parodontosebehandungen
- Prophylaxebehandlungen
und die damit verbundenen zahntechnischen Laborarbeiten und Materialien sowie die damit verbundenen funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Leistungen.
Maximal erhalten Sie zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Versicherer 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten.
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keyboard_arrow_down 5. Wird der Rechnungsbetrag direkt an meine Praxis überwiesen?
Nein, nach Erhalt der Rechnung gehen Sie zunächst in Vorleistung und begleichen die Rechnung an Ihre Zahnarztpraxis. Im Anschluss reichen Sie Ihre Rechnung an die Vigo Krankenversicherung VVaG weiter (siehe Punkt "6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?") und erhalten den erstattungsfähigen Rechnungsbetrag auf Ihr Konto von der Vigo Krankenversicherung VVaG ausbezahlt.
Eine Direktabrechnung zwischen der Versicherung und Ihrer Zahnarztpraxis ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
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keyboard_arrow_down 6. Über welchen Weg können Rechnungen zur Erstattung eingereicht werden?Der schnellste Weg zur Erstattung ist eine Mail mit Ihrer Rechnung an den Versicherer. Über diesen Weg können Rechnungen einfach und digital online eigereicht werden. Lästiger Papierkram entfällt:
Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgende Anschrift:
vigo Krankenversicherung VVaGWerdener Str. 440227 Düsseldorf -
keyboard_arrow_down 7. Wie und wann kann der Vertrag gekündigt werden?
Der Vertrag muss lediglich ein komplettes Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. bestehen. Wird der Vertrag z.B. am 01.08. abgeschlossen, endet die Mindestvertragslaufzeit am 31.12. des Folgejahres. Der Vertrag kann mit Monatsfrist zum Ablauf des Jahres gekündigt werden.
Beispiel:
Beginn des Tarifs: 01.08.2024
Ablauf Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2025 -
keyboard_arrow_down 8. Wo können die offiziellen Versicherungsbedingungen eingesehen werden?Hier finden Sie die offizielle Tarifbeschreibung, sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) unseres Exklusivpartners zum Download.Bei Beantragung des Vertrags bekommen Sie selbstverständlich nochmals alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab zur Verfügung gestellt.
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keyboard_arrow_down 9. Werden auch bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?
Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen können leider nicht mehr versichert werden. Dies gilt jedoch nicht für die professionelle Zahnreinigung. In diesem Fall darf auch vor Vertragsbeginn bereits ein Termin vereinbart, bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein.
Beispiel:
Vor Vertragsbeginn wurde Ihnen der Austausch einer defekten Zahnfüllung, sowie die regelmäßige Durchführung der professionellen Zahnreinigung von Ihrer Zahnarztpraxis empfohlen. Nach dem Vertragsabschluss führen Sie diese Behandlungen durch. Die Kosten der bereits angeratenen Zahnfüllung werden Ihnen nicht erstattet. Die Kosten der regelmäßigen professionellen Zahnreinigungen werden Ihnen in voller Höhe erstattet.
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keyboard_arrow_down 10. Sie sind Diabetiker/in, Parodontosepatient/in oder nehmen die professionelle Zahnreinigung aus anderen medizinischen Gründen sehr oft in Anspruch?Dann ist unser Angebot genau das Richtige für Sie! Die Kosten zur professionellen Zahnreinigung werden Ihnen immer in versicherter Höhe erstattet! Lediglich die Behandlungskosten zur bereits bestehenden Vorerkrankung bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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keyboard_arrow_down 11. Wer kann diesen Tarif abschließen?Versicherungsfähig und versicherbar sind nur Personen, die in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind oder Anspruch auf Heilvorsorge haben. Notwendig ist zudem eine deutsche IBAN, sowie eine deutsche Postanschrift.
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